Die Satzung der Kreisverbände darf der Satzung des Landesverbandes nicht widersprechen. In der Satzung des Landesverbandes kommt der Begriff Stadtverband nicht vor.
Satzung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Landesverband Bayern:
6 Gliederungen
(1) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Landesverband Bayern gliedert sich in Orts-, Kreis- und Bezirksverbände.
8 Kreisverbände
(1) Für jede kreisfreie Stadt und jeden Landkreis besteht ein Kreisverband.
9 Satzung der Kreisverbände
(1) Die Kreisverbände sollen sich eine Satzung geben. Diese darf der Landessatzung nicht widersprechen.